Seit Jahren wütet in Berlin der Mietenwahnsinn. In den letzten 10 Jahren haben sich die Mieten in Berlin verdoppelt! Im selben Zeitraum sind die Löhne jedoch kaum gestiegen. Darum sind immer mehr Menschen von Verdrängung betroffen. Mit unserem Volksbegehren wollen wir diesen Mietenwahnsinn stoppen.
Damit Berlin eine Stadt für alle bleibt!
Doch es gibt noch mehr gute Gründe für unser Volksbegehren.
Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia und Co handeln mit unseren Wohnungen an der Börse. Ihr Geschäftsmodell ist Spekulation: Berlins wachsende Wohnungsnot sichert ihre Profite.
Die durchschnittliche Deutsche Wohnen-Mieterin zahlt mit ihrer Miete jeden Monat 177 Euro nur ins Portemonnaie der Aktionär:innen!
Durch die Vergesellschaftung könnten für über 240.000 Wohnungen die Mieten gesenkt werden. Denn von den Mieten müsste dann nicht mehr der Profit von Deutsche Wohnen & Co bezahlt werden, sondern nur noch die tatsächlich entstehenden Kosten. Diese Mietsenkungen hätten auch einen großen Einfluss auf den restlichen Wohnungsmarkt.
Milieuschutz? Mietpreisbremse? Mietendeckel? Seit Jahren reagiert die Politik mit halbherzigen Maßnahmen, die nur für kurze Dauer wirksam sind. Derweil geht der Mietenwahnsinn weiter. Die Vergesellschaftung macht Schluss damit: Nach der Enteignung werden die Immobilien demokratisch und gemeinwirtschaftlich verwaltet.
Die meisten Häuser von Deutsche Wohnen & Co haben früher dem Land Berlin gehört. Sie sind von unserem Geld gebaut und bezahlt worden! Doch der Berliner Senat hat die Immobilien zu Spottpreisen an private Immobilienkonzerne verscherbelt. Diesen Fehler machen wir mit unserem Volksentscheid rückgängig! Durch die Enteignung der großen Wohnungskonzerne kommt Berlin zurück in die Hände der Berliner:innen.
Große private Wohnungskonzerne bauen kaum neue Wohnungen. Das Geschäftsmodell von Deutsche Wohnen & Co besteht darin, bestehende Wohnungen aufzukaufen und dann die Miete zu erhöhen. Bezahlbarer Wohnraum wird vor allem durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften geschaffen. Durch die Vergesellschaftung entsteht ein großes gemeinwohlorientiertes Wohnungsunternehmen. Das hat die Kraft, den Neubau anzukurbeln und sozial zu gestalten.
Mit unserem Volksbegehren berufen wir uns auf Artikel 15 des Grundgesetzes: „Grund und Boden […] können zum Zweck der Vergesellschaftung […] in Gemeineigentum überführt werden“. Auch mehrere Rechtsgutachten u.a. des Bundestags und Abgeordnetenhauses Berlin bestätigen, dass unser Volksbegehren rechtlich zulässig ist.
Geld fehlt nicht an anderer Stelle. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt es, die Immobilienkonzerne deutlich unter Marktwert zu entschädigen. Das ist auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Entschädigung kann vollständig aus den Mieten refinanziert werden. Der Berliner Haushalt muss dafür nicht belastet werden. Der Senat will 20.000 Wohnungen zum Marktwert kaufen und den Kauf aus den Mieteinnahmen refinanzieren. Wir wollen die Konzerne unter Marktwert entschädigen - wodurch eine Finanzierung aus den Mieteinnahmen erst recht möglich wäre.
Genossenschaften sind Vorbilder in Sachen Gemeinwirtschaft. Sie zeigen, dass gut instand gehaltene Wohnungen auch ohne Höchstmieten und Spekulation möglich sind. Genau diese Form von Gemeinwirtschaft wollen wir stärken. Deshalb sind Genossenschaften rechtssicher von der Vergesellschaftung ausgenommen.